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  • Anfrage Zeugen Jehovas 25.03.2013
    Auf unsere Anfrage erläuterte Bürgermeister Manfred Gräf, dass Gottesdienste der Zeugen Jehovas im Amtsblatt veröffentlicht werden müssten. Die Zeugen Jehovas seien von der Rechtsprechung als Religionsgemeinschaft anerkannt und hätten deshalb einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Kirchen. Kirchen seien gegenüber Vereinen aufgrund der Religionsfreiheit privilegierter.